Amtsbuch über den Freisinger Fernbesitz

Autor(en)
Adelheid Krah
Abstrakt

Dieses Freisinger Amtsbuch umfasst 68 Blätter und besteht aus drei verschiedenen Teilen, die neuzeitlich in einen Kodex gebunden wurden. Es handelt sich ausschließlich um kopial überlieferte Materialen zum Fernbesitz des Bistums. Die drei Handschriften wurden im 12. und 13. Jahrhundert angelegt. - Beschreibung der Handschrift
Der älteste Teil ist das Freisinger Amtsbuch für den Fernbesitz mit einer Laufzeit von 816 bis 1159, heute foliiert auf den Blätter 1 bis 46, das in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts angelegt wurde und überwiegend Privilegien von Herrschern des 9. bis 12. Jahrhunderts über den Freisinger Fernbesitz sowie auch wenige andere Geschäftsvorgänge bis fol. 44r enthält. Fol. 44v-46r überliefert die Statuten Bischof Ottos I. für das Domkapitel, es folgen Nachträge von verschiedenen Händen, die nicht im inhaltlichen Kontext zum Fernbesitz stehen, so der Vertrag mit dem Grafen von Valley auf fol. 48v-49r.
Die Folia 49-59 werden durch eine Lage von ursprünglich acht Blättern und eine weitere von vier gebildet, wobei das erste Blatt vor fol. 49 abgeschnitten wurde. Nach der dem Kodex vorgebundenen Beschreibung von Löhr von 1874 wurde die Quaternion der folia 53 bis 56 falsch eingebunden; sie stand ursprünglich vor fol. 49. - Die Folia 49-58 enthalten das unter Bischof Albert (1158–1184) angelegte Freisinger Salbuch, das von drei Händen geschrieben wurde, 1. Hand fol. 53r-55v, 2. Hand fol. 55v-56v, 3. Hand fol. 49r-52v sowie fol. 57-58 mit mehreren späteren Einschüben über Gütererwerbungen. Hervorzuheben ist das älteste Besitzverzeichnis von Bischofslack, Notitia bonorum de Lonka, auf fol. 53r-53v sowie die Aufzählung der späteren Freisinger Ämter Hollenburg (hierfür ist auf fol. 55r sogar das Amtsgebäude angegeben), Ulmerfeld, (Groß-) Enzersdorf (fol. 54v), Wachau, Oberwölz, Katsch, Schlehdorf (fol. 58), und von Besitz im Inntal, in Mittenwald und Partenkirchen, sowie der altbayerischen Güter in Oberföhring und Daglfing.
Folium 59 weist ein einseitiges Verzeichnis der „Reges et imperatores Francorum“ aus dem 12. Jahrhundert auf, das von König Pippin bis Kaiser Friedrich I. reicht, welches zur Orientierung und chronologischen Zuordnung der Privilegien im Amtsbuch diente.
Die Folia 60r-68v beinhalten die Dokumente des von einer Hand des ausgehenden 13. Jahrhunderts geschriebenes Jüngeren Kopialsbuches, eines geschlossenen Prozesslibells über einen langjährigen Prozesses um den Freisinger Fernbesitz in Sachsengang, wobei der Besitz dem Freisinger Bischof letztlich von König Rudolf von Habsburg aufgrund der Vorurkunde Kaiser Friedrichs I. bestätigt wurde. Die Prozessakte ist ediert und kommentiert in der Abhandlung von Adelheid Krah, Verwaltung und Repräsentation Freisinger Fernbesitz zwischen Bischofsherrschaft, Königen und Kaisern, den Herzögen von Österreich und der böhmischen Krone. Ein Amtsbuch zum Freisinger Fernbesitz mit einer Handakte aus dem 13. Jahrhundert (Beiträge zur altbayerischen Kirchengeschichte 60, 2020), hier S. 98–144.

Organisation(en)
Institut für Geschichte, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
Publikationsdatum
06-2022
ÖFOS 2012
601011 Kodikologie, 601009 Historische Hilfswissenschaften
Schlagwörter
Link zum Portal
https://ucris.univie.ac.at/portal/de/publications/amtsbuch-uber-den-freisinger-fernbesitz(439c95ea-2c7b-4460-8cbc-f6b4e8545f37).html